Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SBS B. Fuchs GmbH, Radgrabenstraße 3, 4611 Buchkirchen, Firmenbuchgericht Landesgericht Wels, FN 419049z haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma SBS B. Fuchs GmbH und ihren VertragspartnerInnen, KundInnen und AuftraggeberInnen (in weiterer Folge kurz „Auftraggeber“) verbindlich und fair zu regeln.
1. GRUNDLAGE EINES AUFTRAGES
Die Auftragserteilung der Firma SBS B. Fuchs GmbH erfolgt nur in Anerkenntnis der unten folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche mit einer Bestellung bzw. Auftragserteilung bestätigt werden.
2. BESTANDTEILE EINES AUFTRAGES
Bestandteile eines Auftrages beruhen auf der vorher getroffenen Vereinbarung – im Regelfall handelt es sich dabei um sämtliche Kanal- und Rohrreinigungen, Kanalentstopfungen, Fräsarbeiten, Kanal-TV-Untersuchungen, Kanalortungen und entsprechende, nach sich ziehende Sanierungen, alle Arten von Entleerungsarbeiten an Fettabscheidern, Ölabscheidern etc., Absaugen und Reinigen von Sickerschächten inklusive Entschlammung des Filterkieses, Absaugen von flüssigem Sondermüll aller Gefahrengutklassen, etc.
3. PFLICHT DES AUFTRAGGEBERS ZUR MITHILFE UND INFORMATION
3.1 Einsatzstellenvorbereitung / Zugang
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet die Einsatzstelle im Vorfeld zu räumen (falls möglich Autos wegfahren lassen, Einsatzstelle innerhalb eines Lagers räumen usw.) und – falls nötig – sicherzustellen, dass ein Ansprechpartner/Haustechniker/Mitarbeiter zur Verfügung steht um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten. Des Weiteren muss der Zugang zu allen Bereichen, welche zur korrekten Arbeitsausführung betreten werden müssen, gewährleistet sein (Schlüssel etc.). Auch ist vom Auftraggeber eine Stromversorgung sicherzustellen und etwaige Hilfsmittel wie z.B. Leitern, Gerüste und dergleichen bereit zu halten. Sollte es bei den oben genannten Punkten zu einem Versäumnis seitens des Auftraggebers kommen, so muss dieser für die entstehenden Warte- und Standzeiten der Arbeiter aufkommen.
3.2 Rohrführung/-material/-beschaffenheit
Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten den Mitarbeitern der Firma SBS B. Fuchs GmbH sämtliche, eventuell vorhandenen Rohrführungs- und Revisionspläne vorzulegen und die Rohrmaterialien soweit bekannt mitzuteilen. Sollte es hierbei aufgrund eines Versäumnisses des Auftraggebers zu Schäden am Kanalsystem kommen, so haftet der Auftragnehmer, die Firma SBS B. Fuchs GmbH, nur im Falle der groben Fahrlässigkeit.
3.3 Gefahrengut
Vor Beginn von Entleerungs- und Reinigungsarbeiten sind die Mitarbeiter der Firma SBS B. Fuchs GmbH davon in Kenntnis zu setzen, ob es sich bei dem auszupumpenden Material um ein Gefahrengut handelt und unter welche Gefahrengutklasse dieses fällt (Bekanntgabe der Stoffnummer, Beschilderung für das Fahrzeug usw.). Darunter fallen unter anderem Stoffe, welche die MitarbeiterInnen in irgendeiner Art und Weise schädigen könnten, sich normalerweise nicht in einem Kanalsystem befinden (z.B. Öl, Säuren usw.), aus welchen sich eine Haftung bei Einleiten in das öffentliche Kanalsystem ergeben könnte oder bereits als Gefahrengut klassifiziert sind. Sollte es sich hierbei um besonders gefährliche Stoffe handeln, so ist ein Sicherheitsbeauftragter zu stellen. Sollte es durch fehlende Informationen des Auftraggebers zu einem Haftungsanspruch Dritter kommen, so entbindet der Auftraggeber hiermit die Firma SBS B. Fuchs GmbH von allen Haftungsansprüchen.
4. AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN BEIM AUFTRAGGEBER
4.1 Umfang der Arbeiten
Die Firma SBS B. Fuchs GmbH bestimmt – sollten nicht im Vorhinein anderweitige, schriftliche Abmachungen getroffen werden – in welchem Umfang, von welchem Ort aus und mit welchen Geräten bzw. Maschinen die Arbeiten Ordnungs- und Sachgemäß durchzuführen sind.
4.2 Zeitlicher Rahmen der Arbeiten
Alle angegebenen Zeiten, egal ob schriftlich oder mündlich, sind ohne Gewähr. Die Firma SBS B. Fuchs GmbH behält sich vor, aufgrund von besonderen Vorkommnissen (Notfälle, behördliche Anordnungen usw.) den Beginn der Arbeiten zu verschieben bzw. in besonders dringlichen Fällen diese abzubrechen.
4.3 Verzögerungen durch den Auftraggeber
Sollte es im Rahmen der Arbeiten zu Verzögerungen durch den Auftraggeber kommen, so ist dieser für alle daraus entstehenden Mehrkosten verantwortlich – dies betrifft vor allem etwaige Warte- und Vorhaltekosten, welche zusätzlich zu vergüten sind.
5. ARBEITSERFOLG
Es wird keinerlei Gewähr übernommen, dass die zuerst vorgeschlagenen und angebotenen Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen erfolgreich sind. Die Firma SBS B. Fuchs GmbH wählt im Sinne der Kundschaft die zunächst kostengünstigste, schonendste und schnellste Arbeitsmethode aus. Sollte diese zu keinem Erfolg führen, so ist die Firma SBS B. Fuchs GmbH berechtigt, weitere Arbeitsweisen und Gerätschaften – mit dementsprechender Anhebung der Kosten – einzusetzen, um ein Gelingen der Arbeiten zu ermöglichen. Die vorhergehenden, nicht erfolgreichen Arbeiten bleiben weiterhin vergütungspflichtig.
6. PREISE
6.1. Preisgestaltung
Unsere Preise gelten laut aktueller Preisliste der Firma SBS B. Fuchs GmbH und werden, falls vorher schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, auf Regiebasis verrechnet. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen MwSt. Alle Leistungen werden nach dem tatsächlichen Arbeits- und Materialaufwand berechnet, hinzu kommen An- und Abfahrt, ev. Autobahnmaut, Gerätereinigung, Desinfizieren gemäß arbeitsrechtlicher Bestimmungen, Wassertanken und ev. Entsorgungsfahrt. Sollten neben den normalen Kanalräumungs- und Untersuchungseinsätzen noch weitere, extra Arbeiten – z.B. Kanalsanierungen usw. erforderlich sein, so werden für diese gesonderte Angebote abgegeben.
6.2. Zahlungen
Alle Rechnungen sind spätestens bis zum vereinbarten Datum (s. Angebot / Rechnung) ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden die offenen Forderungen zwecks Mahnung und Eintreibung an die Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG weitergeleitet. Des Weiteren behält sich die Firma SBS B. Fuchs GmbH vor, etwaige Arbeiten und Leistungen bei einer Kundschaft einzustellen, bis diese alle bis dahin noch offenen Rechnungen beglichen hat.
6.3. Überstundenzuschlag
Sollten Arbeiten außerhalb der normalen Öffnungszeiten, Mo. – Do. 7.00 – 16.00 Uhr, Fr. 7.00 – 13.00 Uhr erfolgen, so wird dafür ein angemessener Überstundenzuschlag berechnet.
6.4. Abschlagszahlungen
Bei längeren Arbeiten behalten wir uns vor, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Diese Abschlagszahlungen sind umgehend und pünktlich zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die Firma SBS B. Fuchs GmbH das Recht vor, die Arbeiten bis zur Begleichung der Abschlagszahlung einzustellen.
7. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
7.1 Es wird keine Garantie für unmittelbare und/oder mittelbare Schäden übernommen, soweit diese entstehen durch
· Spiralen, Schläuche und sonstigen Werkzeuge, die in Leitungen stecken bleiben oder abhanden kommen;
· Austretenden Inhalt von Entwässerungsgegenständen oder Entwässerungsleitungen;
· Arbeiten an defekten (z.B. schwer verstopften), rissigen, brüchigen, unvorschriftsmäßig installierten oder auch sehr alten Rohren, Leitungen oder Anlagen;
· Kosten für die Bergung von Arbeitsgeräten, welche sich bei den durchgeführten Kanalräumungs- und/oder Inspektionsarbeiten festsetzen und trotz aller Bemühungen nicht mehr aus dem Rohrleitungssystem zu lösen sind, müssen inkl. eventuellem Aufgraben/Aufstemmen etc. vom Auftraggeber getragen werden.
· Arbeiten an Abzweigen und Doppelabzweigen mit einem Laufwinkel von mehr als 45 Grad;
· Arbeiten an Entwässerungsgegenständen und Leitungen, soweit diese nicht aus Gusseisen, Steinzeug oder Polokal bestehen;
· Arbeiten mit gefährlichen Stoffen;
7.2 Haftungsbegrenzung
Wir begrenzen im Übrigen unsere Haftung auf den Fall, dass dem Haftungsfall ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zugrunde liegt. Ausgenommen ist der Fall, dass unsererseits gegen Kardinalpflichten verstoßen wird oder ein zumindest fahrlässiges Verhalten einem unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten anzulasten ist. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den entstandenen Schaden begrenzt.
8. ABNAHME DES WERKES
Durch Unterschrift des Lieferscheins und Wiederinbetriebnahme der Anlagen, an welchen Arbeiten durchgeführt wurden, bestätigt der Auftraggeber unsere Werkleistung als vollständig und korrekt.
9. AUFRECHNUNGSVERBOT
Eine Aufrechnung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen schließen wir aus, soweit Gegenansprüche nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG / DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erteilt seine Einwilligung und stimmt ausdrücklich zu, dass seine Firmen- bzw. Personen-bezogenen Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Unternehmenszugehörigkeit, Firmenbuchnummer, Ansprechperson und Vertretungsbefugnisse, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, UID-Nummer, Kreditkartendaten und sonstige zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden notwendigen weiteren personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Angebotserstellung, Bearbeitung von Anfrage) und der Vertragserfüllung sowie der laufenden weiteren Betreuung des Kunden, zum Zweck der Bewerbung unserer Produkte und Leistungen (Unterbreitung von Angeboten, Zusendungen von Werbung, Newsletter) in welcher Form auch immer strukturiert und/oder automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm Mitteilungen unseres Unternehmens auch in elektronischer Form (E-Mail) zum Zweck der Vertragsanbahnung und zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet werden. Alle erteilten Einwilligungen bzw. Zustimmungen können einzeln und zur Gänze jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich an uns (info@nullsbs-service.at) kostenfrei widerrufen werden.
11. INFORMATION / HINWEIS
Die (personenbezogenen) Daten werden von uns nur zu den beschriebenen Zwecken verarbeitet, gespeichert und verwendet. Es besteht keine Absicht, die Daten an eine weitere Organisation zu übermitteln, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder erfolgt über Wunsch des Auftraggebers. Alle (personenbezogenen) Daten werden von uns jedenfalls für die Dauer der allgemeinen Aufbewahrungspflicht (BAO, UGB: 7 Jahre) gespeichert. Sofern personenbezogene Daten darüber hinaus zum Zwecke der Ausübung und/oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder eine längere Aufbewahrung der Daten (gesetzlich angeordnet oder erforderlich) ist, erfolgt die Speicherung der Daten für die Dauer der allgemeinen Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen von 30 Jahren.
Es besteht die Möglichkeit und das Recht, jederzeit zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten von uns gespeichert wurden, Kopien dieser Daten zu erhalten, die personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu ergänzen oder zu löschen (insofern diese falsch erfasst oder nicht rechtskonform verarbeitet wurden), die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einzuschränken (insofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist), unter bestimmten Umständen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für die Verarbeitung zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen sowie insbesondere bei der zuständigen Behörde (Datenschutzbehörde) Beschwerde zu erheben.
12. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand Wels